Land regelt Kontaktverbot für ganz Niedersachsen

Bürgertelefon noch nicht mit allen Details vertraut

Osnabrück. Das Land Niedersachsen hat die zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern vereinbarten neuen und noch strengeren Vorschriften im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus am Sonntagabend mit einer Verfügung für ganz Niedersachsen geregelt. Demnach dürfen im öffentlichen Raum nur noch höchstens zwei Personen zusammenstehen, wenn sie nicht aus einer Familie oder einer häuslichen Lebensgemeinschaft kommen.

Die genauen Vorgaben, Regeln und Verbote sind auf den Internetseiten von Landkreis und Stadt Osnabrück einsehbar, auf denen die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen eingestellt ist. Landkreis und Stadt Osnabrück bitten um Verständnis, dass die verschiedenen Bürgertelefone und Info-Hotlines, die am Montag wieder ihre Arbeit aufnehmen und für die Bevölkerung erreichbar sind, wegen dieser sehr kurzfristigen Umsetzung der Allgemeinverfügung die genauen Details der neuen Regelungen nicht sofort präsent haben können. Die Teams werden die Informationen aber umgehend in ihr Informationsangebot aufnehmen können dann entsprechende Auskünfte geben. Die bisherigen Verfügungen waren von Landkreis und Stadt Osnabrück selbst erstellt worden und in Gegensatz zu Landesvorgaben auf kürzestem Weg für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Info-Telefonen verfügbar. Die entsprechende Weitergabe der Inhalte der Verfügung auf Landesebene wird nun am Montag so schnell es geht erfolgen.

Den gesamten Text der Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen finden Sie hier: