{"id":926,"date":"2020-04-04T09:21:25","date_gmt":"2020-04-04T07:21:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.walpurgis-verlag.de\/Wuestenwind\/?p=926"},"modified":"2020-04-04T09:36:47","modified_gmt":"2020-04-04T07:36:47","slug":"landkreis-und-stadt-osnabrueck-muessen-neue-verordnung-des-landes-zur-eindaemmung-der-corona-pandemie-umsetzen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.walpurgis-verlag.de\/Wuestenwind\/landkreis-und-stadt-osnabrueck-muessen-neue-verordnung-des-landes-zur-eindaemmung-der-corona-pandemie-umsetzen\/","title":{"rendered":"Landkreis und Stadt Osnabr\u00fcck m\u00fcssen neue Verordnung des Landes zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie umsetzen"},"content":{"rendered":"<p><em>In einer Pressemitteilung informieren Stadt und Landkreis Osnabr\u00fcck \u00fcber die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie. Wir ver\u00f6ffentlichen den Originaltext, haben zur besseren \u00dcbersicht einige Passagen markiert, die Sie besonders betreffen:<\/em><\/p>\n<p><strong>Osnabr\u00fcck, 04.04.2020.<\/strong> Das Land Niedersachsen hat eine neue Fassung der \u201eVerordnung \u00fcber die Beschr\u00e4nkung sozialer Kontakte zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie\u201c ver\u00f6ffentlicht. Diese bringt verschiedene \u00c4nderungen mit sich, die unmittelbar f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in der Region gelten. Die Verordnung beinhaltet vereinzelte Lockerungen der bisherigen Landesregelungen. Landkreis und Stadt Osnabr\u00fcck weisen aber ausdr\u00fccklich darauf hin, dass die Einwohnerinnen und Einwohner diese M\u00f6glichkeiten nur dann nutzen sollten, wenn dies zwingend notwendig ist. Jeder Kontakt zu anderen Menschen, die nicht zu den Angeh\u00f6rigen des eigenen Haushalts geh\u00f6ren, ist weiterhin auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, regelt die Rechtsverordnung dazu.<\/p>\n<p>Eine <strong><span style=\"color: #ff0000;\">zus\u00e4tzliche Einschr\u00e4nkung in der neuen Verordnung sieht vor, dass Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundst\u00fcck auf die Angeh\u00f6rigen des eigenen Haushalts beschr\u00e4nkt sind. Dabei handelt es sich also um ein Besuchsverbot.<\/span><\/strong> Das Land hat zudem eine Definition des engsten Familienkreises vorgenommen, was die Teilnahme an Beerdigungen und Hochzeiten betrifft. So geh\u00f6ren zum engsten Familienkreis <strong><span style=\"color: #ff0000;\">ausschlie\u00dflich Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie, das hei\u00dft nur direkte Verwandte wie Gro\u00dfeltern \u2013 Eltern \u2013 Kinder<\/span><\/strong>, jedoch nicht Geschwister oder Geschwister der Eltern (z.B. Tante, Onkel).<br \/>\nRichtigerweise haben ab Samstag Betriebskantinen, die insbesondere in den Krankenh\u00e4usern f\u00fcr das Personal wichtig sind, unter Ber\u00fccksichtigung der Hygienevorschriften wieder ge\u00f6ffnet. Auch Baum\u00e4rkte und Gartencenter k\u00f6nnen ab Samstag, 4. April, wieder Kunden empfangen. Hier sind allerdings die \u00fcblichen strengen Abstands- und Hygienevorgaben zu beachten. Landkreis und Stadt Osnabr\u00fcck fordern die M\u00e4rkteverantwortlichen auf, Konzepte zu entwickeln, die gr\u00f6\u00dfere Personenansammlungen unbedingt verhindern (siehe untenstehende Konkretisierung).<br \/>\nDie Umsetzung wird am Samstag und sp\u00e4ter auch regelm\u00e4\u00dfig von der Polizei und den Ordnungsbeh\u00f6rden kontrolliert. Gegebenenfalls werden wieder versch\u00e4rfende Regelungen oder konkret hygienische und organisatorische Auflagen erlassen. Dies kann f\u00fcr einzelne M\u00e4rkte, aber auch f\u00fcr die gesamte Branche gelten. Es handelt sich insofern um einen Test, die M\u00e4rkte zu \u00f6ffnen, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachl\u00e4ssigen.<br \/>\n<strong><span style=\"color: #ff0000;\">Zugleich appellieren Landkreis und Stadt Osnabr\u00fcck an die Kundinnen und Kunden, die Einrichtungen nur bei notwendigen Anliegen zu nutzen.<\/span><\/strong><br \/>\nOb Baum\u00e4rkte am Sonntag ge\u00f6ffnet sein d\u00fcrfen, ist eine Entscheidung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. In der Stadt Osnabr\u00fcck gilt: Die Baum\u00e4rkte m\u00fcssen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben, Gartenm\u00e4rkte und Blumenl\u00e4den d\u00fcrfen wie im Nieders\u00e4chsischen Gesetz \u00fcber Laden\u00f6ffnungs- und Verkaufszeiten festgelegt bis zu drei Stunden \u00f6ffnen.<br \/>\nDie Verordnung enth\u00e4lt noch weitere neue Einschr\u00e4nkungen. So sind ab sofort auch Handyl\u00e4den, Telefonshops und Autowaschanlagen von der Schlie\u00dfung betroffen. Das Land hat au\u00dferdem eine neue Regelung f\u00fcr Gesch\u00e4fte mit gemischtem Sortiment (z.B. Sonderpostenm\u00e4rkte) getroffen: Gesch\u00e4fte die \u00fcberwiegend Lebensmittel und G\u00fcter des t\u00e4glichen Bedarfs verkaufen, d\u00fcrfen weiter auch alle anderen Waren ihres Angebots anbieten. Dazu geh\u00f6ren etwa Lebensmittelhandel, Getr\u00e4nkem\u00e4rkte, Bau- und Gartenm\u00e4rkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Zeitungsverkaufsstellen oder Blumenl\u00e4den. Jene L\u00e4den hingegen, die \u00fcberwiegend andere Waren im Sortiment f\u00fchren, d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich Lebensmittel und G\u00fcter des t\u00e4glichen Bedarfs verkaufen. <strong><span style=\"color: #ff0000;\">Restaurants, Systemgastronomie und Schnellimbisse k\u00f6nnen weiterhin nur telefonisch oder elektronisch Bestellungen aufnehmen. es sei denn, der Verkauf des Produktes ist ohne weitere Zubereitungs- und Wartezeiten m\u00f6glich. Die Gerichte d\u00fcrfen allerdings nur au\u00dferhalb der R\u00e4umlichkeiten von den Kundinnen und Kunden entgegengenommen werden.<\/span><\/strong> Der Anruf oder die digitale Bestellung m\u00fcssen aus der Ferne, also nicht im direkten Umfeld des Lokals, erfolgen. Der Verzehr darf nicht im Umkreis von 50 Meter rund um das Gastronomiegesch\u00e4ft erfolgen.<br \/>\nAnfang kommender Woche werden auf der Internetseite von Landkreis und Stadt Osnabr\u00fcck tabellarische Anwendungshinweise gegeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer Pressemitteilung informieren Stadt und Landkreis Osnabr\u00fcck \u00fcber die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie. Wir ver\u00f6ffentlichen den Originaltext, haben zur besseren \u00dcbersicht einige Passagen markiert, die Sie besonders betreffen: Osnabr\u00fcck, 04.04.2020. 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