{"id":1173,"date":"2021-03-30T16:08:22","date_gmt":"2021-03-30T14:08:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.walpurgis-verlag.de\/Wuestenwind\/?p=1173"},"modified":"2021-03-30T16:08:22","modified_gmt":"2021-03-30T14:08:22","slug":"stadt-und-landkreis-osnabrueck-beschliessen-gemeinsam-ausgangsbeschraenkung-ab-mittwoch-31-maerz","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.walpurgis-verlag.de\/Wuestenwind\/stadt-und-landkreis-osnabrueck-beschliessen-gemeinsam-ausgangsbeschraenkung-ab-mittwoch-31-maerz\/","title":{"rendered":"Stadt und Landkreis Osnabr\u00fcck beschlie\u00dfen gemeinsam  Ausgangsbeschr\u00e4nkung ab Mittwoch, 31. M\u00e4rz"},"content":{"rendered":"<p>30.03.2021. In Landkreis und Stadt Osnabr\u00fcck wird es aufgrund der steigenden Anzahl an Corona-Infizierten ab Mittwochabend, 31. M\u00e4rz, eine n\u00e4chtliche Ausgangsbeschr\u00e4nkung zwischen 21 und 5 Uhr geben. Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen schreibt vor, dass es in Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten eine solche Ausgangssperre geben kann, wenn die 7-Tages-Inzidenz \u00fcber 100 liegt und geben soll, wenn sie \u00fcber 150 liegt.<\/p>\n<p>In der Zeit, in der die Ausgangssperre greift, d\u00fcrfen sich Personen nur noch in Ausnahmef\u00e4llen au\u00dferhalb des privaten Wohnbereiches aufhalten. Das gilt bei Gefahr f\u00fcr Leib, Leben und Eigentum oder zur Aus\u00fcbung beruflicher und dienstlicher T\u00e4tigkeiten. Dazu z\u00e4hlen auch die unaufschiebbare berufliche, dienstliche oder akademische Ausbildung sowie die Teilnahme ehrenamtlich t\u00e4tiger Personen an \u00dcbungen und Eins\u00e4tzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Auch Ehegatten, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft d\u00fcrfen in deren Wohnung oder sonstiger Unterkunft besucht werden. Dasselbe gilt f\u00fcr Angeh\u00f6rige, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebed\u00fcrftig sind. Selbstverst\u00e4ndlich d\u00fcrfen auch notwendige medizinische, psychosoziale, pflegerische, therapeutische und veterin\u00e4rmedizinische Leistungen in Anspruch genommen werden. Unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftige Personen sowie Sterbende und Personen in lebensbedrohlichen Zust\u00e4nden d\u00fcrfen auch w\u00e4hrend der Ausgangssperre begleitet und betreut werden.<\/p>\n<p>Tiere d\u00fcrfen weiterhin versorgt und Haustiere auch ausgef\u00fchrt werden. Auch Gottesdienste oder \u00e4hnliche religi\u00f6se Veranstaltungen d\u00fcrfen w\u00e4hrend der Ausgangssperre besucht werden. Die Durchfahrt durch das Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabr\u00fcck ist weiterhin gestattet.<\/p>\n<p>Au\u00dfenbereiche eines bewohnten Grundst\u00fccks d\u00fcrfen genutzt werden, wenn diese der jeweils bewohnten Wohnung ausschlie\u00dflich zugewiesen sind. Nicht verboten ist au\u00dferdem der Aufenthalt in einer anderen als der eigenen Wohnung, solange sich dort nur die Personen eines Hausstandes und h\u00f6chstens eine weitere Person aufhalten.<\/p>\n<p>In einer weiteren Allgemeinverf\u00fcgung versch\u00e4rfen Landkreis und Stadt Osnabr\u00fcck die Pflicht zum Tragen von Masken. \u00dcberall dort, wo bislang eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, gilt nun eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Wo bereits zuvor eine medizinische Maske getragen werden musste, muss nun eine FFP-2-Maske getragen werden. Das gilt beispielsweise im \u00d6PNV, in Gesch\u00e4ften und in Kirchen. Wird ein Pkw nicht ausschlie\u00dflich mit Angeh\u00f6rigen des eigenen Hausstandes genutzt, gilt auch dort eine Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske f\u00fcr alle Mitfahrerinnen und Mitfahrer. Fahrer oder Fahrerin sind von dieser Verpflichtung befreit.<\/p>\n<p>In einer dritten in Stadt und Landkreis gleichlautenden Allgemeinverf\u00fcgung ist festgelegt, dass sich Personen, die bei einem Schnelltest oder einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet werden, unverz\u00fcglich einem PCR-Test unterziehen m\u00fcssen. Zudem m\u00fcssen sie sich in h\u00e4usliche Absonderung begeben, bis ein negativer PCR-Test vorliegt. Ist auch der PCR-Test positiv, m\u00fcssen sich die Personen absondern, bis sie vom gemeinsamen Gesundheitsdienst f\u00fcr Landkreis und Stadt Osnabr\u00fcck eine Individualverf\u00fcgung der Quarant\u00e4ne erhalten.<\/p>\n<p><strong><em>Text:<\/em><\/strong> <em>PM Landkreis Osnabr\u00fcck<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>30.03.2021. In Landkreis und Stadt Osnabr\u00fcck wird es aufgrund der steigenden Anzahl an Corona-Infizierten ab Mittwochabend, 31. 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